Maschinisten für Tragkraftspritzen und Löschfahrzeuge
nach FwDV 2 „Ausbildung in der Feuerwehr“
Lehrgangsorte: Puchheim-Bahnhof und Grafrath/Kottgeisering
Lehrgangsleiter: Michael Viehhauser (KBM)
Lehrgangsteam: 20 Kameraden, aus den Feuerwehren
Eichenau / Fürstenfeldbruck / Germering / Grafrath / Gröbenzell / Hörbach / Mammendorf / Puch / Puchheim-Bhf / Puchheim-Ort / Unterschweinbach
Lehrgänge pro Jahr: Zwei, ein Frühjahrs- und ein Herbstlehrgang
Lehrgangszeitraum: über 14 Tage verteilt
Di. / Do. (19:00 bis ca. 22:00 Uhr) Sa. (8:00 bis ca. 16:00 Uhr)
Ablauf: 38 Std. Theorie / Praxis
Voraussetzungen: mind. 18 Jahre alt; Truppfrau/-mann Teil 1
Sonstiges: —
Teilnehmerzahl: bis 60 Teilnehmer
Puchheim-Bahnhof bis 36 Teilnehmer*in
Grafrath/Kottgeisering bis 24 Teilnehmer*in
Lehrgangstermine und weitere Infos:
www.kfv-ffb.de/lehrgange


Themeninhalte:
Theorie:
Aufgaben des Maschinisten bei Einsätzen oder Übungen, die Einteilung, den Verwendungszweck und die besonderen Merkmale der Löschfahrzeuge, die wesentlichen Merkmale der Verbrennungsmotoren und Gefährdungen des Maschinisten bei der Durchführung seiner Aufgaben kennen. Sowie zu wissen, welche Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind.
Die für den Feuerwehrdienst wichtigen Rechtsvorschriften im Straßenverkehr zu beachten und die für den Feuerwehrdienst wichtigen Dienstvorschriften kennen.
Feuerlöschkreiselpumpen so weit kennen, dass ein sicherer Betrieb gewährleistet ist und die wesentlichen Merkmale und Einsatzmöglichkeiten weiterer im Feuerwehrdienst vorkommender kraft-betriebener Geräte kennen.
Die Aufgaben des Maschinisten bei der Löschwasserentnahme, die theoretischen Zusammenhänge der Wasserförderung und die verschiedenen Entlüftungseinrichtungen kennen, um alle diese erworbenen Kenntnisse in der Praxis sicher umsetzen zu können.
Die Aufgaben und das Ziel des Technischen Prüfdienstes kennen, um dadurch den Gerätezustand und die Einsatzbereitschaft seiner Feuerwehr zu verbessern.
Praxis:
Tätigkeiten des Maschinisten am Löschfahrzeug durchführen, die verschiedenen Motoren selbständig bedienen und die verschiedenen Feuerlöschkreiselpumpen selbständig bedienen können.
Hydrantenbetrieb mit Tragkraftspritzen und Löschfahrzeugen mit und ohne Löschwasserbehälter selbständig ausführen und den Tankbetrieb selbständig ausführen sowie den Saugbetrieb mit Tragkraftspritzen, Löschfahrzeugen selbständig durchführen können.
Die tragbaren Stromerzeuger und alle anderen Motorbetriebene Geräte selbständig in Betrieb nehmen können.


